Ich unterstütze Sie in folgenden Angelegenheiten und freue mich auf die Zusammenarbeit. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Immobilienrecht

 

Zu den Tätigkeitsfeldern im Bereich des Immobilienrechts zählen der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen oder gewerblichen Immobilien sowie grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht), die Begründung, Änderung oder Aufhebung von Wohnungs- oder Teileigentum (Teilungserklärungen) oder Erbbaurechten, die Gestaltung von Bauträgerverträgen, Bestellung von Belastungen wie Grundschulden oder Hypotheken bzw. Dienstbarkeiten oder Reallasten, die Beglaubigung von Löschungsanträgen, die Schenkung von Immobilien an Angehörige ggf. auch unter Vorbehalt von Rechten des Übertragenden.

 

Zur notariellen Tätigkeit zählen dabei neben der Beurkundung oder Beglaubigung die Beratung im Vorfeld, die Fertigung des Entwurfs sowie die zügige Nachbearbeitung in Form von Abwicklung mit den Behörden, Banken und dem Grundbuchamt.

 

Erbrecht

 

Im erbrechtlichen Bereich erarbeitet und beurkundet der Notar auf die individuelle Situation angepasste Ehegatten- und Einzeltestamente für Private oder Unternehmer sowie Erbverträge auch unter Berücksichtigung europäischen Erbrechts (Rechtswahl) oder Schenkungen unter Lebenden im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Belange. Der Zusammenarbeit mit Vertretern der steuerberatenden Berufe kommt in diesem Zusammenhang erhebliche Bedeutung zu.

 

Ebenso zählt zu den notariellen Tätigkeiten die Beurkundung von Erbscheinsanträgen, Anträgen auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen oder von Erbausschlagungen sowie die Gestaltung und Beurkundung von Erbauseinandersetzungsverträgen oder Verträgen zur Erfüllung von Vermächtnissen.

 

Auch die möglichst rechtzeitige Beurkundung von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehört zu den Aufgaben des Notars und kann häufig das Erfordernis der Bestellung eines Betreuers vermeidbar machen.

 

Familienrecht

 

Im Familienrecht gehört neben der Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen vor oder nach Eheschließung auch das Hinwirken auf das Finden einer einvernehmlichen Regelung für den Fall der Trennung und Scheidung, die möglichst zur Beurkundung einer gemeinsamen Scheidungsfolgenvereinbarung zwecks Vermeidung einer streitigen und kostenintensiven Auseinandersetzung vor Gericht führen sollte, zu den Tätigkeiten des Notars. Hierbei ist oftmals auch der Kontakt zu den mit dem Scheidungsverfahren befassten anwaltlichen Vertretern der Parteien hilfreich und wichtig.

 

Ein weiterer Bereich notarieller Tätigkeit im Familienrecht ist die Beurkundungen von Anträgen auf Annahme als Kind (egal ob minder- oder volljährig) sowie der entsprechenden Zustimmungen der weiteren Verfahrensbeteiligten.

 

Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Zur vorrangigen Tätigkeit des Notars im Gesellschaftsrecht gehört die Gründung und Auflösung von Gesellschaften jeglicher Rechtsform sowie von Vereinen, die Gestaltung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen ferner die Erstellung und Beglaubigung von Anmeldungen zum Handelsregister (Geschäftsführerbestellung oder -wechsel, Prokuraerteilung, Sitzverlegungen pp.) oder Vereinsregister, die Beurkundung von Anteilsabtretungsverträgen oder Treuhandverträgen sowie die Beurkundung von Verschmelzungen oder Formwechseln. Im Gesellschaftsrecht ist die komplexe Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern der Beteiligten dabei selbstverständlich und auch unerlässlich.

 

Nur unter Beachtung aller relevanten Belange können hier optimierte Lösungen gefunden werden.